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Notariatsgebühren

Da das Notariat eine vom Staat verliehene Befugnis ist, bestimmt der Staat im Wesentlichen auch das Entgelt des Notariats. Dafür wurde im Kanton Bern gestützt auf Art. 52 Abs. 2 des Notariatsgesetzes
die Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN, vom 26.04.2006) erlassen.