Da das Notariat eine vom Staat verliehene Befugnis ist, bestimmt der Staat im Wesentlichen auch das Entgelt des Notariats. Dafür wurde im Kanton Bern gestützt auf Art. 52 Abs. 2 des Notariatsgesetzes die Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN, vom 26.04.2006) erlassen.